Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalterin

Die Metallharmonie Dussnang-Oberwangen (nachfolgend "MHDO") ist die Veranstalterin des Oktoberfest
Tannzapfenland. Der Vertrag entsteht zwischen der Kundin/dem Kunden (nachfolgend "der
Kunde") und der MHDO. Für alle Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

Buchungen

Der Ticketverkauf findet ausschliesslich über Eventfrog statt. Es gelten die AGB’s von Eventfrog
(https://eventfrog.ch/de/agb.html). Ist die Veranstaltung durch den Vorverkauf nicht ausverkauft, werden
restliche Tickets an der Abendkasse verkauft.

Zahlungsregelung am Anlass

Die Festwirtschaft ist bargeldlos organisiert. Konsumationskarten im Wert von CHF 20.00 und 50.00
können an der Abendkasse oder beim Verkaufspersonal in der Halle bezogen werden. Restbeträge
von gekauften Konsumationskarten werden an der Abendkasse zurückerstattet.
Auf dem Festgelände wird ausschliesslich Bargeld akzeptiert.
Restbeträge aus Konsumationskarten von vergangenen Anlässen werden nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten

  • 17:00 Uhr Bierwagen im Eingangsbereich
  • 18:30 Uhr Türöffnung Hörnlihalle
  • 01:30 Uhr letzte Runde
  • Fassanstich 19:30 Uhr
  • Live-Musik 20:00 – 00:30 Uhr

Absage der Veranstaltung

Bei Absage der Veranstaltung wird der Buchungsbetrag vollumfänglich zurückerstattet.

Jugendschutz

Es ist kein Eintritt unter 16 Jahren gestattet, eine Ausweiskontrolle erfolgt am Eingang. Alkoholverkauf:
Wein, Bier, Apfelwein ab 16 Jahren / Spirituosen, Aperitifs und Alcopops ab 18 Jahren. Das Servicepersonal
und der Sicherheitsdienst sind berechtigt, Ausweise zu verlangen.

Bei Nichteinhaltung dieser Regelung können Zuwiderhandelnde von der Veranstaltung entschädigungslos
ausgeschlossen werden.

Foto- und Filmmaterial

Der Gast räumt der MHDO das Recht ein, auf Fotos oder Filmmaterial festgehalten werden zu
können. Er erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht (z.B.
Webseite, Instagram, Facebook-Fanseite, usw.) werden kann. Es besteht kein Anspruch auf die
Bildrechte von Aufnahmen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung von der MHDO oder
deren beauftragten Personen fotografiert oder gefilmt wurden.

Gehörschutz

Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerter werden eingehalten. Es kann jedoch trotzdem die Gefahr
von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Im Eingangsbereich werden Gehörschutzpfropfen
kostenlos abgegeben. Die MHDO lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder
Gesundheitsschäden ab.

Haftungsausschluss

Die MHDO übernimmt keinerlei Haftung, Fahrlässigkeit miteingeschlossen, für Sach-, Personen und ‐
sonstige Vermögensschäden, die von Besuchern oder anderen Dritten am Oktoberfest
Tannzapfenland verursacht werden. Abgelehnt wird die Haftung für die gleichen Schäden auch,
soweit diese zurückzuführen wären auf Vorfälle/Unfälle, Materialbruch oder ähnliches, die im
Zusammenhang mit der gesamten Infrastruktur stehen. Ausgeschlossen von der Einhaltung aller
Leistungen gemäss Vereinbarung sind solche, die durch Einflüsse beeinträchtigt wurden, die auf
höhere Gewalt zurückzuführen sind.